Allgemeine Geschäftsbedingungen,
für den Buchungen und Reservierung von Paketen (Stand: 01.11.2021)
1. Geltungsbereich / Geschäftsbedingungen des Gastes
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchungen und Reservierung von Paketen für alle für den Gast erbrachten Leistungen des Clubs. Leistungen, welche durch Dritte erbracht werden, sind nur durch den Club vermittelt. Alle Rechte und Pflichten leiten sich aus dem Vertrag zwischen dem Gast und dem Dritten ab.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Reservierungsanfrage des Gastes ist grundsätzlich unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Club und dem Gast kommt erst zustande, wenn der Club die Reservierungsanfrage bestätigt oder wenn der Gast Leistungen des Clubs tatsächlich wahrnimmt. Dabei sind Leistungen die durch Dritte erbracht werden(Limofahrten und Leistungen durch Tänzerinnen) gesondert zu bestätigen. Der Club muss die Reservierungsanfrage bestätigt und der Gast diese Reservierungsbestätigung an den Club in Textform zurücksendet (Rückbestätigung). Dabei werden Stornierungen, insbesondere durch die Fuhrunternehmen, nicht dem Club zugerechnet. Hierbei gilt, dass der Club nur als Vermittler für einen weiteren Vertragsabschluss fungiert.
2.2. Nimmt der Gast die Reservierungsbestätigung nicht an, kann der Club den Gast unter Fristsetzung zur Rückbestätigung auffordern. Antwortet der Gast nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist der Club nicht mehr an die Reservierungsbestätigung gebunden.
3. Leistungen des Clubs
Der Club ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vertraglich geschuldeten Leistungen (im folgenden LEISTUNG, LEISTUNGEN, PAKTE) zu erbringen.
4. Pflichten des Gastes
4.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Leistungen geltenden Preise des Clubs zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Clubs an Dritte.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die vereinbarten Preise (im folgenden PREIS, PREISE) enthalten die jeweilige gesetzliche MWSt.
5.2. Der Club ist berechtigt, bei Vertragsschluss die Vorauszahlung der PREISE zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Die Preise werden über die Webseite des Clubs festgesetzt.
6. Leistungsänderungen
6.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner LEISTUNGEN von dem vereinbarten Inhalt der Leistung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Club nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der LEISTUNGEN nicht beeinträchtigen.
6.2. Der Club ist verpflichtet, den Gast über LEISTUNGSänderungen oder – abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggfs. wird er dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6.3. Der Gast hat die Rechte aus Ziff. 6.2. unverzüglich nach der Erklärung des Clubs über die Änderung der LEISTUNG diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt des Gastes (Stornierung, Nichtantritt)
7.1. Der Gast kann bis zum Beginn der LEISTUNG vom dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Club. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2. Tritt der Gast vom Vertrag über ein PAKET oder LEISTUNG zurück, so kann der Club Ersatz seiner bisherigen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der LEISTUNGEN zu berücksichtigen.
7.3. Der Club kann diesen Ersatzanspruch entweder konkret berechnen, oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis der LEISTUNG pauschalieren:
- bis zum 15. Tag vor Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung 10% des PREISES
- ab dem 14. Tag vor Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung 20% des PREISES
- ab dem 10. Tag vor Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung 30% des PREISES
- am selben Tag vor Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung 80% des PREISES
7.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Club entstandene Schaden niedriger als die gemäss Ziffer 7.2 und 7.3 geforderte Pauschale ist.
7.5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung des Clubs gelten entsprechend für den Rücktritt von einzelnen LEISTUNGEN, sowie, die gebuchten PAKTE, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
8. Rücktritt des Clubs; außerordentliche Kündigung
8.1. Wird die Vorauszahlung gemäss Nr. 5.2. auch nach Verstreichen einer angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist der Club zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Club hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2. Der Club ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
– der Gast die LEISTUNG ungeachtet einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung des Clubs nachhaltig stört, so dass der Club begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Clubleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Clubs zuzurechnen ist,
– der Gast die LEISTUNG unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht hat.
Der Club behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung des PREISES; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
9. Höhere Gewalt
Wird die LEISTUNG infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Gast als auch der Club den Vertrag bzgl. dieser LEISTUNG kündigen.
10. Haftung des Clubs für eingebrachte Sachen des Gastes
10.1. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Club dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2.Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Club Anzeige erstattet. Dies gilt nicht, sofern der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Gegentands vom Club oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet wurde oder der Gegenstand vom Club zur Aufbewahrung übernommen wurde.
11. Haftung des Clubs im Übrigen
11.1. Schadensersatzansprüche gegen den Club sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Übernahme einer Garantie. Der Club haftet in gleicher Weise, wenn von einem seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.
11.2. Soweit der Club dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch den Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
11.3. Soweit der Club gemäss dem Vorstehenden aus dem Vertrag haftet, wird die Haftungssumme auf das Dreifache des PREISES beschränkt.
11.4. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Club verjähren in 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
11.5. Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Clubs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geschädigt wird.
11.6. Soweit die Haftung des Clubs ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsge- hilfen des Clubs.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
12.2. Erfüllungs-/Zahlungsort, ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselrechtsstreitigkeiten – ist der Sitz des Clubs.
12.3. Es gilt nationales Recht.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.